staatliche Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis

HaltefristBundesanteil inkl. InnovationsprämieHerstelleranteil (netto)
Kauf6 Monate6.000 €3.000 €
Leasing (6-11 Monate)6 Monate1.500 €3.000 €
Leasing (12-23 Monate)12 Monate3.000 €3.000 €
Leasing (>23 Monate)24 Monate6.000 €3.000 €

Übersicht für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis

HaltefristBundesanteil inkl. InnovationsprämieHerstelleranteil (netto)
Kauf6 Monate4.500 €2.250 €
Leasing (6-11 Monate)6 Monate1.125 €2.250 €
Leasing (12-23 Monate)12 Monate2.250 €2.250 €
Leasing (>23 Monate)24 Monate4.500 €2.250 €

Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis

HaltefristBundesanteil inkl. InnovationsprämieHerstelleranteil (netto)
Kauf6 Monate5.000 €2.500 €
Leasing (6-11 Monate)6 Monate1.250 €2.500 €
Leasing (12-23 Monate)12 Monate2.500 €2.500 €
Leasing (>23 Monate)24 Monate5.000 €2.500 €

Übersicht für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis

HaltefristBundesanteil inkl. InnovationsprämieHerstelleranteil (netto)
Kauf6 Monate3.750 €1.875 €
Leasing (6-11 Monate)6 Monate937,50 €1.875 €
Leasing (12-23 Monate)12 Monate1.875 €1.875 €
Leasing (>23 Monate)24 Monate3.750 €1.875 €

Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.

Weitere Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie auf der Homepage des ADAC.
Erfahren Sie dort alles über Steuervorteile, das E-Kennzeichen, Prämie beim Barkauf und beim Leasing uvm.