THG-Quote steht für Treibhausgasminderungs-Quote. Bisher war diese 2015 eingeführte Quote nur für Mineralölunternehmen relevant, denn diese sind verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um einer Strafzahlung zu entgehen. Der THG-Quotenhandel wird daher manchmal auch als “Ablasshandel für die Mineralölwirtschaft” kritisiert.
Durch den 2022 neu eingeführten bzw. geänderten THG-Quotenhandel wird das Anwendungsfeld der THG-Quote erweitert, sodass nun auch alle Fahrer von rein elektrischen Automobilen profitieren können.
Dadurch können nun alle Halter eines Elektroautos, egal ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, die eingesparten CO2-Emissionen des Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. THG-Quoten, die von Elektrofahrzeug-Fahrern nicht angemeldet werden, verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Für das Jahr 2022 erhalten Sie bei uns dadurch zum Beispiel (zur Zeit) 300,- € pro Fahrzeug – Tendenz steigend. Die THG Quote können Sie dann jedes Jahr aufs Neue verkaufen, solange Sie das Elektrofahrzeug besitzen, bzw. als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.