E-Auto Prämie
Der Umstieg aufs Elektroauto geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.
- Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert
- Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos
- Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge
- Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen
Elektroautos sind vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Subventionen. Im Rahmen des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus befristet bis Ende 2021 verdoppelt (sog. “Innovationsprämie”). Am 17.11. wurde beim “Auto-Gipfel”, einer Spitzen-Runde aus Politik und Wirtschaft beschlossen, dass die Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert wird.
Reine E-Autos bekommen damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro. Bei den Plug-in-Hybriden gelten für die Innovationsprämie allerdings die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Sie werden nur gefördert, wenn diese ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer haben.
Für Fahrzeugzulassungen ab dem 16.11.2020 wird beim Leasing dieser Fahrzeuge die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als 24 Monate vorsieht.
Geld gibt es bei Kauf oder Leasing der meisten Stromer sowie für Pkw mit Brennstoffzelle, also Wasserstoffautos. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die neuen Fördersätze gelten auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden.
Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
So hoch ist die Umweltprämie beim Kauf
Der Bundesanteil am Umweltbonus wird für Zulassungen nach dem 3.6.2020 als Innovationsprämie verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt.
Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis
- Bundesanteil
- Batteriefahrzeug
- Plug-in-Hybrid
- Bundesanteil
- 6.000 €
- 4.500€
- Herstelleranteil
- 3.000€
- 2.250€
- Kaufprämie
- 9.000€
- 6.750€
Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis
- Bundesanteil
- Batteriefahrzeug
- Plug-in-Hybrid
- Bundesanteil
- 5.000 €
- 3.750€
- Herstelleranteil
- 2.500€
- 1.875€
- Kaufprämie
- 7.500€
- 5.625€
Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.
Informationen zur Förderung
Alle Informationen zur Förderung von Elektrofahrzeugen erhalten Sie auf der Homepage des ADAC.
Erfahren Sie dort alles über Steuervorteile, das E-Kennzeichen, Prämie beim Barkauf und beim Leasing uvm.
Sie haben Fragen zur Technik oder zu einem Fahrzeug?
Sprechen Sie direkt mit einem unserer Mitarbeiter.
Alessio Gamba
Verkaufsberater
Standort: Bietigheim-Bissingen, Berliner Straße
Telefon: 07 14 2 / 95 40 899
E-Mail: alessio.gamba@weller-automobile.de
Patrick Rothkegel
Verkaufsberater
Standort: Bietigheim-Bissingen, Geisinger Straße
Telefon: 07 14 2 / 95 40 734
E-Mail: patrick.rothkegel@weller-automobile.de
Robin Kowolik
Verkaufsberater
Standort: Bietigheim-Bissingen, Geisinger Straße
Telefon: 07 14 2 / 95 40 734
E-Mail: robin.kowolik@weller-automobile.de
Julius Emrich
Assistent der Geschäftsführung
Standort: Bietigheim-Bissingen, Berliner Straße
Telefon: 07 14 2 / 95 40 734
E-Mail: julius.emrich@weller-automobile.de