
Investitionsbooster für dein Business
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Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge ab 01.07.2025
was du jetzt wissen musst
Gesetzliche Grundlage
Verabschiedung des Investitionssofortprogramms am 26. Juni 2025 durch den Bundestag. Anreize für Unternehmen zur Investition in Elektrofahrzeuge. Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 für:
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
- Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – Investitionsbooster
- Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – Investitionsbooster
- Pkw, Lkw, Busse (rein elektrisch)
- Anschaffungszeitraum: 30.06.2025 – 31.12.2027
- Neuanschaffungen und Gebrauchtwagen
- Keine Anwendung anderer Investitionsförderungen (§ 7g EStG etc.)
- Grundlage § 7g Abs. 2A EStG
Abschreibungssätze über 6 Jahre – Investitionsbooster
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge:
1. Jahr: 75%
2. Jahr: 10%
3. Jahr: 5%
4. Jahr: 5%
5. Jahr: 3%
6. Jahr: 2%
👉 Summe: 100%
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
- Zeitraum: 30.06.2025 – 31.12.2027
- Bis zu 30% Abschreibung im ersten Jahr & dreifach Höhe der linearen Abschreibung
- Grundlage § 7 Abs. 2 EStG
Offizielle Quellen: Bundesfinazministerium: www.bundesfinanzministerium.de, Electrive: www.electrive.de



