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  • Investitionsbooster für dein Business

    Das müssen Unternehmen jetzt zu Elektroautos und Abschreibungen wissen.

    Prüfe jetzt mit deinem Steuerberater die Vorteile des Investitionsboosters für dein Business.

Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge ab 01.07.2025

was du jetzt wissen musst

Gesetzliche Grundlage

Verabschiedung des Investitionssofortprogramms am 26. Juni 2025 durch den Bundestag. Anreize für Unternehmen zur Investition in Elektrofahrzeuge. Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 für:

  • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
  • Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – Investitionsbooster
  • Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge – Investitionsbooster

  • Pkw, Lkw, Busse (rein elektrisch)
  • für Anschaffungszeitraum im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027
  • Neuanschaffungen und Gebrauchtwagen

Abschreibungssätze über 6 Jahre – Investitionsbooster

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge:

1. Jahr: 75%
2. Jahr: 10%
3. Jahr: 5%
4. Jahr: 5%
5. Jahr: 3%
6. Jahr: 2%

Summe: 100%

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

  • Zeitraum: 30.06.2025 – 31.12.2027
  • Bis zu 30% Abschreibung im ersten Jahr & dreifach Höhe der linearen Abschreibung
  • Grundlage § 7 Abs. 2 EStG

Offizielle Quellen: Bundesfinazministerium: www.bundesfinanzministerium.de, Electrive: www.electrive.de

Attraktive Fahrzeugangebote für dein Business

Jetzt von Sonderabschreibungen auf Elektrofahrzeuge profitieren

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